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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von
Sven Ilius, für Lieferungen, Leistungen
und Softwarelizenzen
Bereich Softwareentwicklung
A.
Vertragliche Grundlagen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für
alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen
Verhandlungen mit meinen Kunden, unabhängig
von Art und Umfang der Leistung im Rahmen
laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
2. Ausschließlichkeit
Meine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich:
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
meiner Vertragspartner oder Dritter sind
nur gültig, wenn ich ausdrücklich
und schriftlich ihrer Geltung zustimme.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sein
sollten, weisen Sie mich sofort schriftlich
darauf hin. Für diesen Fall muß
ich mir vorbehalten, meine Angebote zurückzuziehen,
ohne dass mir gegenüber Ansprüche
irgendwelcher Art erhoben werden können.
Dem formularmäßigen Hinweis auf
eigene Geschäftsbedingungen widerspreche
ich hiermit ausdrücklich.
3. Vertragsschluss und Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung gehe ich
grundsätzlich nur ein, wenn Art und
Umfang von Leistung und Gegenleistung von
beiden Seiten schriftlich festgelegt worden
sind. Spätere mündliche Änderungen
und Ergänzungen werden erst wirksam,
wenn sie danach schriftlich bestätigt
worden sind. Das Gleiche gilt für alle
Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen,
Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen
der Vertragsbeziehungen.
B.
Überlassung von Software
4. Lizenz und Umfang der Nutzung
Ich übertragen in meiner Eigenschaft
als Rechtsinhaber dem Kunden das nicht weiter
übertragbare und nicht ausschließliche
Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung
spezifizierte Software und, sofern vorhanden,
das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte
Zeit zu nutzen. Der Kunde erwirbt das Recht,
die Software auf so vielen in einem lokalen
Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen,
wie er Lizenzgebühren entrichtet hat.
Bemessungsgrundlage hierfür sind die
in der zugehörigen Rechnung aufgeführte
Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls
getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln,
unbeschränkte Lizenzen etc.).
5. Eigentum und Urheberrechte
Die dem Kunden überlassene Software
verbleibt einschließlich der gesamten
Dokumentation mein Eigentum. Ich bleibe
Inhaber aller Urheber- und Nutzungsrechte
an den, dem Kunden überlassenen Programmen
einschließlich des jeweils dazugehörenden
Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde
sie verändert oder mit seinen eigenen
Programmen und/oder denjenigen eines Dritten
verbindet. Bei derartigen Änderungen
oder Verbindungen sowie bei der Erstellung
von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden
Urhebervermerk an. Eine Änderung des
Programmcodes durch den Kunden ist nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung durch
mich zulässig. Werden vom Kunden oder
von Dritten geänderte Programme oder
andere, nicht von mir bezogene Programme
eingesetzt und dadurch die Funktion des
Systems beeinträchtigt, so bin ich
für entstehende Schäden nicht
haftbar.
6. Zahlungen
Für die Nutzung der Software auf unbestimmte
Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer
einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet.
Die Höhe der Lizenzgebühr richtet
sich nach der aktuellen Preisliste bzw.
nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen
laut Auftrag oder Rechnung. Alle in der
Website angegebenen Preise sind in Euro
angegeben (die Mehrwertsteuer ist im Betrag
enthalten). Die USt-IdNr. lautet DE207486657.
Wird nichts anderes vereinbart, so erhält
der Kunde einen Freischaltcode oder Freischaltprogramm
per eMail nach erhalt der Zahlung. Kommt
der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr
als 30 Tage in Verzug, so bin ich berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen
Zentralbank p.a. zu berechnen.
7. Pflichten des Kunden
Die überlassenen Programme sowie das
Dokumentationsmaterial dürfen weder
ganz noch teilweise Dritten mit Anhalt zu
möglichem Missbrauch zugänglich
gemacht werden. Der Kunde darf meine Kennzeichnungen,
Copyrightvermerke und Eigentumsangaben an
den Programmen in keiner Form verändern.
Der Kunde hat nach außen für
eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-,
Betriebsunterlagen und programmspezifischer
Kenntnisse zu sorgen. Hierzu gehören
nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung
dieses Vertrages zugänglich gemacht
wurden, nicht jedoch Werbeschriften und
deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu
einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.
Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über
die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei
es gleichgültig ist, ob das Vertragsverhältnis
aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst
worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst
darüber hinaus auch ein Veröffentlichungsverbot
nur auszugsweiser Materialien oder Zitate.
Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht
ist allein mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung durch mich zulässig.
Der Kunde verpflichtet sich, mir den durch
die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen
Schaden, bei grober Fahrlässigkeit
maximal in Höhe des Lizenzpreises,
außer bei vorsätzlichem Handeln,
zu ersetzen.
8. Kündigung
Ich kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten
Zahlung der Lizenzgebühr länger
als einen Monat in Verzug ist, und/oder
der Kunde - nach schriftlicher Abmahnung
- weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder sonstiger
individualvertraglicher Regelungen verstößt.
Der Kunde ist zur Kündigung dieses
Vertrages wegen Leistungsverzugs von meiner
Seite oder wegen nicht behebbarer Mängel
nur berechtigt, wenn ich mainen Verpflichtungen
nicht nachgekommen bin und wenn er mich
zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine
angemessene Frist verstrichen ist, in welcher
der gerügte Vertragsverstoß nicht
beseitigt worden ist. Innerhalb einer Frist
von fünf Tagen nach Beendigung der
Lizenz vernichtet der Kunde alle Programme,
Kopien und dazugehörige Materialien,
einschließlich geänderter oder
kombinierter Programme, sofern diese nicht
aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt
werden müssen. Der Kunde bestätigt
innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert die
Vernichtung bzw. Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen schriftlich an mich. Daneben
räumt er mir das Recht auf Kontrolle
der Einhaltung dieser Bestimmung ein.
C.
Lieferung, Gewährleistung und Haftung
9. Lieferung und Termine
Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich
unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen,
es sei denn, dass sie ausdrücklich
als fixe Termine schriftlich vereinbart
sind. Ich behalte mir vor, die Spezifikationen
des Lizenzproduktes z. B. an technische
Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder
künftige marktliche Anforderungen anzupassen.
Quellcodes sind nicht Bestandteil der Lieferung.
Gleiches gilt für individuelle Anpassungen
oder Erweiterungen der Software. Ich gewährleiste
den einwandfreien Lauf der Software nur
auf den von mir freigegebenen Betriebssystemen.
10. Gewährleistung
Ich übernehme für den gesetzlich
vorgeschriebenen Zeitraum (derzeit sechs
Monate) ab dem Zeitpunkt der Übergabe
die Gewährleistung dafür, dass
die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise
im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch
bzw. der Dokumentation entspricht. Eine
Haftung für zugesicherte Eigenschaften
besteht nur dann, wenn es sich um eine ausdrückliche
Zusicherung handelt, die in schriftlicher
Form erfolgt ist.
Ich weise darauf hin, dass es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, Computersoftware
vollständig fehlerfrei zu erstellen.
Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar
nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer
offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich
mitteilen.
Tritt ein Fehler in der Software auf, so
ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen
zwei Wochen schriftlich an mich zu melden.
Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge
sind der Mangel und seine Erscheinungsform
so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung
des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen)
machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers
(z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich
ist.
Im
Falle einer berechtigten Mängelrüge
behalten ich mir vor, Nachbesserungen durchzuführen.
Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung
für den gleichen Fehler oder für
in direktem Zusammenhang stehende Fehler
kann der Kunde nach seiner Wahl Wandelung
oder Minderung verlangen. Gleiches gilt,
wenn aufgrund besonderer gravierender Umstände
des Einzelfalles dem Kunden ein zweiter
Nachbesserungsversuch wegen des gleichen
oder direkt in Zusammenhang stehenden Fehlers
oder wegen eines weiteren Fehlers nicht
zuzumuten ist. Geben die Programmdokumentationen
eindeutige Hinweise zur Problemanalyse und
klare Anleitungen zur Fehlerbehebung und
handelt es sich dementsprechend um einen
Fehler, der auf einer Fehlbedienung beruht,
so kann ich für meine Inanspruchnahme
Aufwendungsersatz verlangen.
Die Gewährleistung umfasst die Behebung
von Fehlern im Programmcode, nicht die Beseitigung
von Fehlern, soweit sie durch äußere
Einflüsse, die nicht durch mich zu
vertreten sind, Bedienungsfehler und nicht
von mir durchgeführte Änderungen
entstehen.
Eine unerhebliche Minderung oder Einschränkung
der Gebrauchs- bzw. Leistungsfähigkeit
des Programms stellt keinen Fehler dar.
Ich bin berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung
tatsächlich unmöglich oder aus
wirtschaftlichen Gründen unzumutbar
ist, eine Ausweichlösung zu installieren,
wenn diese zu einer tauglichen Lösung
des Problems führt.
Ich übernehmen keine Gewährleistung
dafür, dass die Software speziellen
Erfordernissen des Kunden entspricht oder
mit Programmen des Kunden oder der beim
Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
Hat
der Kunde mich wegen Gewährleistung
in Anspruch genommen, und stellt sich heraus,
dass entweder kein Mangel vorhanden ist
oder der geltend gemachte Mangel mich nicht
zur Gewährleistung verpflichtet, so
hat der Kunde, sofern er meine Inanspruchnahme
grob fahrlässig oder vorsätzlich
zu vertreten hat, allen mir entstandenen
Aufwand zu ersetzen.
11. Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen
Bei leichter Fahrlässigkeit haften
ich nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein
Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit
vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf
das Fünffache der Auftragssumme sowie
auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar
bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung
gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit
auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens
auf meiner Seite. Soweit sich nichts anderes
ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Ich hafte nicht für
mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare
Schäden und Folgeschäden und für
Schäden aus Ansprüchen Dritter.
Eine
Haftung für Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
wegen Arglist, für Personenschäden,
Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
Die
Haftung für Datenverlust wird auf den
typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt,
der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten
wäre.
Eine
verschuldensunabhängige Haftung im
Rahmen des § 538 Abs. 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die
Verjährungsfrist für nichtwesentliche
Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre
begrenzt.
D.
Nebenbestimmungen
12. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Meine gesamte Geschäftsbeziehungen
mit meinen Kunden unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Verweist dieses Recht auf ausländische
Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen
unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
(UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist Lobenstein. Gerichtsstand
für beide Teile ist Lobenstein, ich
bin jedoch berechtigt, nach meiner Wahl
eigene Ansprüche an den Gerichtsstand
meines Partners geltend zu machen. Ist mein
Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt
die gesetzliche Regelung.
13. Lizenzbedingungen
Zusätzlich gelten die individuellen
Lizenzverträge der betroffenen Software,
welche dem Kunden bereits bei Installation
der Sharewareversion präsentiert werden
oder sich im Programmverzeichnis als Textdatei
befinden. Sofern der Kunde vor der Bestellung
keine Möglichkeit hatte, diese einzusehen,
gelten diese erst mit Anerkennung beim ersten
Programmstart. Die Lizenzverträge ergänzen
und erweitern dabei diese AGB; bei sich
widersprechenden Passagen gilt, sofern diese
nicht ungültig oder nicht anwendbar
ist, vorrangig die entsprechende Regelung
im Lizenzvertrag.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen
oder daneben etwa abgeschlossener individueller
Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig
sein, berührt das die Wirksamkeit der
übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame
Klausel wird durch eine andere ersetzt,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Regelung am nächsten kommt und ihrerseits
wirksam ist.
Stand:
Dezember 2005
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